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Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen im Schienenverkehr

Am 16.11.2015 fand die ALD-Veranstaltung "Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen im Schienenverkehr" statt, die gemeinsam mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen Anhalt durchgeführt wurde.

Das Programm entnehmen Sie bitte dem Flyer. Die freigegebenen Präsentationen der Veranstaltung werden im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.

Thema der Veranstaltung:
Betriebsbeschränkungen sind ein kostengünstiges und schnell wirksames Mittel zur Minderung der Beeinträchtigungen durch Lärm. Sie werden bei verschiedenen Quellen eingesetzt, z. B. als Betriebsverbote von Gartengeräten zu bestimmten Zeiten. Auch im Luftverkehr sind Betriebsbeschränkungen zum Schutz der Nachtruhe an vielen Flughäfen in Kraft. Im Straßenverkehr sind Fahrverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung gebräuchlich. Nur beim Schienenverkehr werden lärmbedingte Betriebsbeschränkungen bisher nicht eingesetzt. Sie werden inzwischen von Bürgerinitiativen, aber auch von der Politik als kurzfristige Maßnahme zur Lärmminderung an hoch belasteten Strecken gefordert.

Durch die aktuellen Aktivitäten der Bundesregierung stehen jetzt allerdings auch beim Schienenverkehr derartige Betriebsbeschränkungen auf der politischen Agenda: Die Regierungskoalition möchte sicherstellen, dass nach Umsetzung des wichtigsten Einzelprogramms zur Minderung des Schienenverkehrslärms (Umrüstung der traditionellen graugussklotz-gebremsten Güterwagen (GG-Wagen) auf lärmmindernde Bremssysteme bis Ende 2020) "laute Güterwagen das deutsche Schienennetz" nicht mehr befahren. Ergibt eine Evaluation der Umrüstung bis 2016, dass nicht mindestens die Hälfte der Güterwagen umgerüstet sind, sollen ordnungsrechtliche Maßnahmen wie Nachtfahrverbote für GG-Wagen schon in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

Die Schweiz hat bereits die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Verbot des Betriebs von GG-Wagen ab 2020 geschaffen. Auch die Europäische Kommission erwägt Betriebsbeschränkungen im Rahmen der Überarbeitung ihrer Strategie zur Minderung des Schienenverkehrslärms.

Auch bei der Lärmvorsorge werden inzwischen Betriebsbeschränkungen als Minderungsmaßnahme thematisiert: Das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt (Urteil 1K17/13 vom 17.07.2014) hat unterstrichen: „Die eisenbahnrechtliche Planfeststellung schließt betriebsregelnde Anordnungen zur Bewältigung der vom Vorhaben und dessen betriebsbedingten Auswirkungen aufgeworfenen Konflikte materiell-rechtlich nicht aus.“

Betriebsbeschränkungen führen zu Einschränkungen der Aktivitäten von Verkehrsunternehmen und -teilnehmern. Sie können die Warenverkehrsfreiheit als eine der Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarkts behindern und die Wettbewerbsbedingungen des Schienenverkehrs beeinträchtigen. Betriebsbeschränkungen unterliegen deshalb einem Abwägungsgebot und müssen mit Augenmaß gestaltet werden.

Auf der gemeinsamen Veranstaltung von ALD und dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) des Landes Sachsen-Anhalt wurde der aktuelle Stand der Diskussion zu lärmbedingten Betriebsbeschränkungen im Schienenverkehr für die verschiedenen Zielsetzungen (Lärmvorsorge, Lärmsanierung mit den Zielhorizonten 2016 und 2020) aus der Sicht der beteiligten Akteure dargestellt. Die geplanten Umsetzungen, die rechtlichen Voraussetzungen und die Risiken des Instruments wurden erörtert und bewertet.